Newsletter-Anmeldung
1. | Verbindlichkeit der Geschäftsbedingungen |
1.1 | Durch diese Geschäftsbedingungen der Gesellschaft ERGATE Automation s.r.o., mit Sitz in Brno 615 00, Klíny4389/35, ID062 46 222, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brno unter C100949, ausgegeben in Einklang mit § 1751des Bürgerlichen Gesetzbuchesder Tschechischen Republik Nr. 89/2012, in gültiger Fassung (nachfolgend nur „Bedingungen“ oder „Geschäftsbedingungen“),sollen die grundlegenden Bedingungen der Kaufverträge über Warenlieferungen geregelt werden. |
1.2 | Jeder Kaufvertrag, (nachfolgend nur „Vertrag“ oder „Bestellung“), der zwischen der ERGATE Automation s.r.o.als Verkäufer (nachfolgend nur „Verkäufer“) und einem jedweden Geschäftspartner als Käufer bzw. einem anderen Abnehmer (nachfolgend nur „Käufer“) abgeschlossen wird, unterliegt diesen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass ein Kaufvertrag (eine Bestellung) über eine Lieferung von Waren nur unter der Bedingung der Annahme dieser Geschäftsbedingungen zustande kommen kann. Jedwede Bestimmungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, finden nur Anwendung, wenn der Verkäufer hierzu seine ausdrückliche schriftlicheZustimmung erteilt hat; die Bestimmung von § 1740 Abs. 3 und 1751 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen. |
2. | Angebot, Preis und Geschäftsabschluss |
2.1 | Sämtliche Preise, die in den Katalogen des Verkäufers angeführt sind, sowie auch jedwede mündlichen, telefonischen oder aus dem Internet gewonnenen Informationen bezüglich der Produktpreise sind unverbindliche Preise, die lediglich einen indikativen Charakter haben, und diese gelten nicht als Vertragsangebot. |
2.2 | Produkte und Preise können durch den Verkäufer ohne schriftliche Ankündigung geändert werden. |
2.3 | Für etwaige inkorrekte Angaben in Katalogen, im Internet, in Zeitschriften oder Webeunterlangen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. |
2.4 | Die Preise, die in den jeweiligen Angeboten angeführt werden, sind Vertragspreise und sie gelten 30 Tage ab dem Tag der Ausgabe, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. |
2.5 | Die angeführten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Kosten für den Transport der Ware von dem Verkäufer, die Verpackung und die Versicherung der Ware während des Transportes sind in dem Preis nicht inbegriffen, diese werden dem Käufer getrennt nach dem Tarif der jeweiligen Post- oder Transportdienstleistung in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Verpackungen sind Verpackungen, die nicht zurückgegeben werden müssen. |
2.6 | Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer seine Bestellung nach deren Erhalt schriftlich bestätigt hat. Eine Untätigkeit des Verkäufers gilt nicht als Akzeptanz der Bestellung.Der Verkäufer kann die Bestellung auch per E-Mail oder per Fax bestätigen. |
2.7 | Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sind nur möglich, wenn sie durch den Käufer schriftlich bestätigt wurden, und, soweit sie akzeptiert werden, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Für die Abrechnung gelten die Mengen, die Maße oder die Gewichte als maßgeblich, die durch den Verkäufer ermittelt und überprüft wurden. |
2.8 | Falsch bestellte Ware kann nicht zurückgegeben werden. |
2.9 | Sämtliche Angebote, Pläne, Beschreibungen, Anleitungen und Projektunterlagen dürfen ohne eine Zustimmung des Verkäufers nicht kopiert oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden. |
2.10 | In Auftrag gefertigte Ware kann nicht zurückgegeben werden. |
2.11 | Die Ware verbleibt im Eigentum der Gesellschaft ERGATE Automation s.r.o.bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass, falls er den Kaufpreis nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt, der Verkäufer die Rückgabe der Ware durch den Käufer verlangen kann, wobei er sich verpflichtet, dem Verkäufer die Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Arbeitstagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, auf eigene Gefahr und eigene Kosten zurückzugeben. Der Käufer verpflichtet sich, über die Ware, die noch nicht bezahlt wurde, nicht zu verfügen und dem Verkäufer diese auf dessen Verlangen unverzüglich auszugeben und die Übernahme dieser Ware von seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen. |
2.12 | Mit dem Verkauf der Ware verpflichtet sich der Verkäufer nicht zu einer Installation, einer Montage oder einem Einbau der Ware oder zur Erbringung sonstiger ähnlicher Leistungen, sofern in der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht etwas Abweichendes angegeben wurde. |
2.13 | Auf Grundlage einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung kann der Verkäufer dem Käufer die Ware zur Leihe überlassen. Zur Leihe kann eine Ware höchstens über eine Dauer von 1 Monat überlassen werden. Eine zu Leihe überlassene Ware, die nach Ablauf dieser Frist nicht zurückgegeben wurde, gilt als Ware, die der Käufer mit Kaufabsicht bestellt hat und dem Käufer wird der zum Tag der Überlassung dieser Ware zur Leihe gültige Preis in Rechnung gestellt. |
3. | Lieferbedingungen |
3.1 | Der Liefertermin der Ware wird in der Auftragsbestätigung angeführt. In Ausnahmefällen kann der Liefertermin durch den Verkäufer angemessen verlängert werden, z.B. wenn der Liefertermin wegen nicht vorsehbarer, außerhalb der Einflusssphäre des Verkäufers bestehender Hindernisse gefährdet ist; der Verkäufer hat jedoch dem Käufer diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. |
3.2 | Die Lieferung der Ware erfolgt mit Ausgabe der Ware an den Käufer in der Ausgabestelle des Verkäufers, mit Übergabe der Ware an den Käufer durch einen Mitarbeiter des Verkäufers, oder mit deren Übergabe an den ersten Frachtführer zwecks Beförderung an den Käufer, und zwar auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer bestätigt die Übernahme der Ware mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein. Die Schadensgefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk oder das Lager des Verkäufers verlässt (EX WORK). |
3.3 | Der Verkäufer kann auch Teil- oder Jahreslieferungen vornehmen und in Rechnung stellen. Bei Jahresbestellungen sind die Lieferungen durch den Käufer jeweils schriftlich, und zwar 1 Monat im Voraus zu bestellen. |
3.4 | Falls der Käufer den fälligen Kaufpreis oder eine fällige Anzahlung auf den Kaufpreis nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den vereinbarten Kaufvertrag zu erfüllen, wobei dem Verkäufer in diesem Fall keine Haftung für einen dem Käufer gegebenenfalls entstanden Schaden entsteht und der Verkäufer auch nicht verpflichtet ist, jedwede Sanktionen zu zahlen. Der Leistungstermin kann seitens des Verkäufers ohne jedwede Ansprüche des Käufers entsprechend verlängert werden, falls die Proforma-Rechnungen oder die ausstehenden Rechnungen, die sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag oder jedwedem anderen Vertrag ergeben, nicht und/oder nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig bezahlt wurden. |
3.5 | Der Verkäufer haftet für keinen Verzug einer Lieferung, der infolge von Naturkatastrophen, unerwarteten Verzögerungen des Zollverfahrens, Produktionsausfällen, Transportschäden, Streiks, Betriebsunterbrechungen, Verzögerungen bei der Lieferung von Rohstoffen oder Materialien oder höherer Gewalt entstanden ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Brand, Überschwemmungen, schwerwiegende Naturanomalien, Verkehrsunterbrechungen, Embargo, Maßnahmen, Einschränkungen oder Änderungen seitens der Regierung,Export- oder Importverbot betreffend die Wareoder die Unmöglichkeit einer Beschaffung erforderlicherLieferungen von Material, Anlagen oder Produktionsmitteln, Unfälle, Explosionen als auch die Folgen einer jedweden Ursache, auf welche der Verkäufer keinen Einfluss hat. Diese Umstände werden dem Verkäufer auch nicht angelastet, wenn sich derselbe bereits in Verzug befindet. Diese Umstände begründen eine Verschiebung der Erfüllung der Pflichten auf Seiten des Verkäufers für die Dauer und im Umfang der Wirksamkeit dieser Umstände.Dasselbe gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers oder deren Zulieferern eingetreten sind. |
4. | Rücktritt vom Vertrag |
4.1 | Der Verkäufer kann von einer Bestellung zurücktreten: a) wenn seinerseits Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, b) wenn der Lieferant des Verkäufers oder dessen Zulieferer mit der Lieferung der Ware länger als 6 Monate in Verzug ist. |
4.2 | Der Verkäufer kann von dem Vertrag ferner zurücktreten, wenn der Käufer sich mit jedweder durch den Käufer gemäß den Rechtsvorschriften oder dem Vertrag geschuldeten Zahlung in Verzug befindet. Der Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. |
4.3 | Der Käufer ist zum Rücktritt von einer Bestellung berechtigt, wenn die Lieferbedingungen gemäß Punkt 4.1.b) nicht eingehalten werden. Der Rücktritt von einer Bestellung ist an die andere Vertragspartei per Einschreiben mit Rückschein zu erklären. |
4.4 | Der Verkäufer und der Käufer nehmen das Risiko einer Änderung der Umstände im Sinne von § 1765 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf sich. |
5. | Kaufpreis, Zahlungsbedingungen |
5.1 | Der Kaufpreis ist in der Frist und der Währung zur Zahlung fällig, wie auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt. |
5.2 | Der Verkäufer behält sich vor, von dem Käufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis bis zu einer Höhe von 100 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Wird eine teilweise Zahlung im Voraus vereinbart, wird eine Proforma-Rechnung ausgestellt, die binnen 5 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig wird. Solche im Voraus geleistete Anzahlungengelten nicht als Angeld. |
5.3 | Der Kaufpreis gilt als bezahlt mit dem Eingang der finanziellen Mittel auf dem Konto des Verkäufers bei einer Bank oder mit dessen Bezahlung an den Verkäufer in bar. |
5.4 | Falls der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als 21 Tage in Verzug ist, kann der Verkäufer: a) jegliche anderen Lieferungen einstellen, b) von dem Käufer für jeden Tag des Verzugs bis zur Bezahlung einen Verzugszins in Höhe von 0,1 % des Schuldbetrages zu verlangen; ferner hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der Verbindlichkeit. Die Kosten für Mahnungen und eine Rechtsberatung im Zusammenhang mit diesem Geschäftsfall werden gesondert in Rechnung gestellt. c) der Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz bleibt von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe und der anderen oben angeführten Ansprüche unberührt. |
5.5 | Der Käufer erwirb das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. |
5.6 | Eine jedwede Zahlung des Käufers kann - auch ohne dessen Zustimmung und obwohl diese zur Begleichung einer Verbindlichkeit bestimmt war, die der Käufer erfüllen wollte -nach freiem Ermessen des Verkäufers primär zur Bezahlung der ausstehenden Forderungen des Verkäufers aus dem jeweiligen Kaufvertrag oder jedweden anderen Verträgen verwendet werden, wobei die Zahlungen zuerst auf die aufgelaufenen Kosten und die Nebenforderungen und erst dann auf den Hauptbetrag der Forderung aufgerechnet werden. Der Käufer ist zu Aufrechnungen nur mit einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt. |
5.7 | Abtretungen von Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind unzulässig. |
6. | Garantie, Reklamationen |
6.1 | Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die durch eine unsachgemäße Bedienung, eine unsachgemäße und unangemessene Handhabung, eine Beschädigung infolge elektrostatischer Aufladung oder eine Verwendung bzw. Installation in Widerspruch zu der Benutzerdokumentation oder Nichteinhaltung der angegebenen Netzwerkbedingungen entstanden sind, und sie bezieht sich auch nicht auf Beschädigungen, die auf die Einwirkung äußerer Ereignisse oder eine unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind. |
6.2 | Die Garantie erlischt sofort, falls der Käufer oder ein Dritter den Leistungsgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers ändert oder in denselben in sonstiger Weise eingreift. |
6.3 | Der Verkäufer gewährt auf die Ware eine Garantie, die sich über 12 Monate erstreckt. Die Garantiefrist setzt mit der Übergabe der Ware an den Käufer ein; falls die Ware gemäß dem Vertrag versendet wurde, setzt die Garantiefrist mit der Zustellung der Ware an den Bestimmungsort ein. Bei einer Reklamation sind durch den Käufer die jeweilige Rechnung und der jeweilige Lieferschein vorzulegen. Die Anzeige der festgestellten Mängel durch den Käufer hat schriftlich, und zwar per Post, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen. In der schriftlichen Mängelanzeige sind durch den Käufer die festgestellten Mängel anzugeben, d.h. der Käufer muss angeben, um welche Mängel es sich handelt und wie sich diese Mängel bemerkbar machen. |
6.4 | Sollte der Käufer einen Widerspruch zwischen den auf dem jeweiligen Lieferschein und der jeweiligen Rechnung angeführten Angaben oder jedwede Transport- oder offensichtliche Beschädigungen der Ware feststellen, hat er diese Tatsache unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen und diese spätestens binnen 5 Arbeitstagen nach Übernahme der Ware schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) zu reklamieren. Spätere Reklamationen dieser Art werden durch den Verkäufer nicht anerkannt. |
6.5 | Bei begründeten Reklamationen während der Garantiefrist wird die Ware durch den Verkäufer nach dessen Wahl instandgesetzt oder gegen eine neue Ware ausgetauscht. Die Bearbeitungsdauer einer Reklamation erstreckt sich über einen Zeitraum, der für die Beurteilung der Begründung der Reklamation und die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neunen Ware erforderlich ist. |
6.6 | Die Garantie beinhaltet eine Instandsetzung eines mangelhaften Teils oder dessen Austausch gegen ein neues Teil. Bestandteil der Garantie sind keine Installationskosten oder eine Wartung und auch keine Verantwortung oder Haftung für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jedweder Art an einer defekten Produktionsanlage oder einem Betrieb einschließlich eines entgangenen Gewinns oder einer entgangenen geschäftlichen Möglichkeit. |
6.7 | Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder eine Minderung des Kaufpreises seitens des Käufers bei Reklamationen sind unzulässig. |
6.8 | Die Ware ist nur für gewerbliche Nutzung bestimmt. |
7. | Sonstige Bestimmungen |
7.1 | Rechte und Pflichten, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt werden, richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. |
7.2 | Sämtliche sich aus den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind einvernehmlich zu regeln. Falls keine Einigung erzielt werden kann, folgt der gerichtliche Weg. Als Gerichtsstand wird Brno (Brünn) vereinbart. |
7.3 | Der Käufer erklärt sich mit dem Abschluss der Bestellung damit einverstanden, dass diese Bedingungen einen untrennbaren Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages bilden. Sämtliche Warenlieferungen erfolgen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. |
7.4 | Diese Geschäftsbedingungen stehen im Internet unter www.ergate.de zur Verfügung. |
7.5 | Diese Geschäftsbedingungen sind wirksam ab dem 25.05.2018, sämtliche vorherigen Geschäftsbedingungen sind ungültig. |
8. | Schutzpersonenbezogener Daten |
8.1 | Die Gesellschaft ERGATE Automation s.r.o.verarbeitet personenbezogene Daten der Käufer auf Grundlage und nach Maßgabe derbetroffenen Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), (nachfolgend auch nur „DS-GVO“),und zwar zu den festgelegten Zwecken sowie auch in der Weise und unter Einsatz der Mittel, die stets dem jeweiligen Rechtstitel gemäß Artikel 6 DS-GVO entsprechen. Diese Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Käufer beinhaltet sowohl eine transparente Information im Sinne von Artikel 13 und Artikel 14 DS-GVO als auch eine Belehrung über die Rechte der betroffenen Personen im Sinne von Art. 15 bis Art. 22 DS-GVO. Die Gesellschaft ERGATE Automation s.r.o.tritt in Bezug auf personenbezogene Daten der Käufer in der rechtlichen Stellung eines Verantwortlichen auf (nachfolgend auch nur „Verantwortlicher“). Die Käufer können sich an die Gesellschaft ERGATE Automation s.r.o. als Verantwortlichen mit allen Fragen betreffend die Verarbeitung und den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten wenden und bei dem Verantwortlichen ihre Rechte als betroffene Personen geltend machen, und zwar schriftlich durch Versendung eines Schreibens/einer Mitteilung an die Adresse des Sitzes des Verantwortlichen. |
8.2 | Der Verantwortliche verarbeitet ausgewählte personenbezogene Daten der Käufer für folgende Zwecke: a) Erfüllung eines Geschäftsvertrages / Verhandlungen eines Kaufvertrages; b) Erfüllung der Pflichten aufgrund der steuerlichen Rechtsvorschriften; |
8.3 | Im Zusammenhang mit den oben angeführten Verarbeitungszwecken erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Käufer aufgrund folgender Rechtstitel: a) Erfüllung des Vertrages; b) Berechtigte Interessen des Verantwortlichen; c) Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Verantwortlichen. Was den Umfang der verarbeiteten Datenkategorien anbelangt, werden durch den Verantwortlichen folgende personenbezogene Daten der Käufer verarbeitet: Vor- und Nachname bzw. Handelsfirma, Sitz, ID, UST-ID, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. |
8.4 | Personenbezogene Daten der Käufer werden durch den Verantwortlichen über die nachfolgend angeführte Dauer aufbewahrt bzw. verarbeitet: a) über die Dauer des Bestehens der vertraglichen Beziehung; b) über die Dauer des Bestehens der Pflichten gemäß den steuerlichen Vorschriften. |
8.5 | Den Käufern als betroffenen Personen stehen gegenüber dem Verantwortlichen im Sinne der Artikel 15 bis 22 DS-GVO folgende Rechte zu: a) Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, insbesondere das Recht von dem Verantwortlichen eine Information über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen; b) Recht auf Berichtigung personenbezogener Daten, sofern diese Daten nicht genau angegeben sind; c) Recht auf Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessenwerden“); d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten; e) Das Recht, gegenüber dem Verantwortlichen Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einzulegen; |